Soforthilfe bei Sturmschäden!!!
Aufgrund der aktuellen Wetterlage haben wir einen Notdienst für Sie eingerichtet.
Sturmschäden an Dächern und Photovoltaikanlagen werden von uns schnellst möglichst behoben/bearbeitet.
Kontakt: 0163 – 285 5511
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WICHTIGE MELDUNG. Gestern wurde bekannt gegeben, dass inzwischen das 1.000ste Solarstrom-Speichersystem mit staatlichen Mitteln gefördert wurde!!
Zur Erinnerung: Seit ca. 4 Monaten gibt es ein Förderprogramm der Bundesregierung und die KfW stellt die Fördermittel auf Antrag bereit. Es werden bis zu 30 % der Anschaffungskosten übernommen!
Wer Interesse an einem intelligenten Stromspeicher-System hat – nicht solange warten, bis diese Fördergelder aufgebraucht sind! Lassen Sie sich jetzt beraten, es ist ein denkbar günstiger Zeitpunkt.
Gefördert werden ab Mai 2013:-> Solarstromspeicher, die in Verbindung mit einer neu zu bauenden Photovoltaikanlage angeschafft werden
-> sowie die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Solarstromspeicher, sofern die PV-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurde und zwischen der Inbetriebnahme der PV-Anlage und der Inbetriebnahme des Solarstromspeicher ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt.
In beiden Fällen darf die PV-Anlage jedoch nur eine Nennleistung von maximal 30 kWp haben und muss den erzeugten Strom ganz oder teilweise ins Netz einspeisen (keine Förderung für Inselanlagen). Die KfW Förderung schließt je PV-Anlage nur einen Batteriespeicher ein.
(Da die Einspeisevergütung auch als Form der Photovoltaik Förderung gilt, finden Sie hier weitere Infos zu den aktuellen Fördersätzen.)
Der Antrag für die Förderung muss vor Beginn des Bauvorhabens bei einer Bank oder Sparkasse eigener Wahl gestellt werden. Sagt die Bank die Förderung zu, so muss Photovoltaikanlage und / oder Solarstromspeicher binnen einem Zeitraum von 18 Monaten fachgerecht installiert werden. Antragsberechtigt sind:
Die KfW Bank rät, sich zunächst Angebote von Installateuren einzuholen. Mit diesem Angebot für einen Batteriespeicher (inkl. PV-Anlage oder ohne bei Nachrüstung des Solarstromspeicher) sollten sich Interessenten anschließend an die Hausbank wenden und dort den Antrag stellen für den zinsgünstigen Kredit inkl. Tilgungszuschuss. Ist dieser bewilligt, kann der Fachbetrieb beauftragt werden. Nach Inbetriebnahme des Batteriespeicher wird über die Hausbank dann der Antrag auf Verrechnung des Tilgungszuschusses gestellt. Der Tilgungszuschuss wird auf die Kreditschuld angerechnet und reduziert diese. Direkt ausgezahlt wird der Tilgungszuschuss nicht.
Es ist ein Tilgungszuschuss bis zu 660€ pro Kilowattpeak PV-Leistung möglich, wenn eine bestehende Photovoltaikanlage (Inbetriebnahme nach 31.12.2012) mit einem Batteriespeicher nachgerüstet wird. Wird eine Photovoltaikanlage neu angeschafft und gleichzeitig auch ein Solarstromspeicher installiert, sind bis zu 600€ pro Kilowattpeak PV-Leistung möglich. Wird der Batteriespeicher überwiegend aus Eigenkapital finanziert, ist die KfW-Förderung inklusive Tilgungszuschuss ebenfalls möglich. In diesem Fall muss mindestens ein Kreditantrag in der Höhe des errechneten Zuschusses gestellt werden.
Der Bundesverband Solarwirtschaft hat hierzu ein Informationsblatt herausgegeben, in dem der Berechnungsschlüssel leicht verständlich erklärt wird. Alternativ kann die Höhe der Förderung auch direkt mit einem Formular der KfW (Handreichung zur Ermittlung des Tilgungszuschusses) berechnet werden.
Alle weiteren Informationen zur Solarstromspeicher Förderung entnehmen Sie bitte auch dem Datenblatt der KfW-Bank zum Förderprogramm 275 „Erneuerbare Energien Speicher“ sowie unserem Leitfaden für Solarstromspeicher.
CleanTech