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KfW Förderung für Solarstromspeicher ab Mai 2013: Programm 275

KfW Förderung für Solarstromspeicher ab Mai 2013Gefördert werden ab Mai 2013:

-> Solarstromspeicher, die in Verbindung mit einer neu zu bauenden Photovoltaik­anlage angeschafft werden

-> sowie die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Solarstromspeicher, sofern die PV-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurde und zwischen der Inbetriebnahme der PV-Anlage und der Inbetriebnahme des Solarstromspeicher ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegt.

In beiden Fällen darf die PV-Anlage jedoch nur eine Nennleistung von  maximal 30 kWp haben und muss den erzeugten Strom ganz oder teilweise  ins Netz einspeisen (keine Förderung für Inselanlagen). Die KfW  Förderung schließt je PV-Anlage nur einen Batteriespeicher ein.

(Da die Einspeisevergütung auch als Form der Photovoltaik Förderung gilt, finden Sie hier weitere Infos zu den aktuellen Fördersätzen.)

Wer kann die Solarstromspeicher Förderung beantragen?

Der Antrag für die Förderung muss vor Beginn des Bauvorhabens bei  einer    Bank oder Sparkasse eigener Wahl gestellt werden. Sagt die Bank  die    Förderung zu, so muss Photovoltaikanlage und / oder Solarstromspeicher binnen einem Zeitraum von 18 Monaten fachgerecht installiert werden. Antragsberechtigt sind:

  • Natürliche Personen und gemeinnützige Antragssteller, die den erzeugten Strom einer PV-Anlage oder einen Teil davon einspeisen
  • Landwirte und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Einrichtungen beteiligt sind
  • in- und ausländische Unternehmen mehrheitlich in Privatbesitz

Wie wird die KfW-Förderung beantragt?

Die KfW Bank rät, sich zunächst Angebote von Installateuren einzuholen.  Mit diesem Angebot für einen Batteriespeicher (inkl. PV-Anlage oder  ohne bei Nachrüstung des Solarstromspeicher) sollten sich Interessenten  anschließend an die Hausbank wenden und dort den Antrag stellen für den zinsgünstigen  Kredit inkl. Tilgungszuschuss. Ist dieser bewilligt, kann der  Fachbetrieb beauftragt werden. Nach Inbetriebnahme des Batteriespeicher wird über die Hausbank dann der Antrag auf Verrechnung des Tilgungszuschusses gestellt. Der Tilgungszuschuss wird auf die Kreditschuld angerechnet und reduziert diese. Direkt ausgezahlt wird der Tilgungszuschuss nicht.

Wie hoch ist die Förderung?

Es ist ein Tilgungszuschuss bis zu 660€ pro Kilowattpeak PV-Leistung möglich, wenn eine bestehende Photovoltaikanlage (Inbetriebnahme nach 31.12.2012) mit einem Batteriespeicher nachgerüstet wird. Wird eine Photovoltaikanlage neu angeschafft und gleichzeitig auch ein Solarstromspeicher installiert, sind bis zu 600€ pro Kilowattpeak PV-Leistung möglich. Wird der Batteriespeicher überwiegend aus Eigenkapital finanziert, ist die KfW-Förderung inklusive Tilgungszuschuss ebenfalls möglich. In diesem Fall muss mindestens ein Kreditantrag in der Höhe des errechneten Zuschusses gestellt werden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft hat hierzu ein Informationsblatt herausgegeben, in dem der Berechnungsschlüssel leicht verständlich erklärt wird. Alternativ kann die Höhe der Förderung auch direkt mit einem Formular der KfW (Handreichung zur Ermittlung des Tilgungszuschusses) berechnet werden.

Welche weiteren Voraussetzungen gelten für die KfW Förderung?

  • der Batteriespeicher muss mindestens 5 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • der Batteriespeicher muss in Deutschland installiert werden
  • die Solarstromspeicher Förderung verpflichtet zu einer dauerhaften Leistungsbegrenzung der Photovoltaikanlage. Das heißt, wenn ein Batteriespeicher angeschafft wird, muss die Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt 60% der installierten Leistung betragen. Dies gilt für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage, mindestens jedoch für 20 Jahre.
  • der Wechselrichter der PV-Anlage muss eine Schnittstelle zur Fernparametrierung und Fernsteuerung haben, die per Zertifikat belegt werden muss
  • für den Solarstromspeicher gibt der jeweilige Hersteller eine Zeitwertersatzgarantie von 7 Jahren
  • die Inbetriebnahme des Solarstromspeicher muss durch eine Fachkraft bestätigt und per Inbetriebnahmeprotokoll nachgewiesen werden
  • nicht gefördert werden Batteriespeicher aus Eigenbau, der Prototyp eines Batteriespeicher sowie gebrauchte Solarstromspeicher

Was sind die Kreditkonditionen?

  • bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten können finanziert werden
  • Laufzeiten von 5 Jahren (1 tilgungsfreies Anlaufjahr), 10 Jahren (2 tilgungsfreie Anlaufjahre) oder 20 Jahren mit 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und in diesem Fall einer technisch und wirtschaftlicher Lebensdauer des Batteriespeicher von 10 Jahren
  • bis 10 Jahre Kredit-Laufzeit wird der Zinsatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben
  • bei   mehr als 10 Jahren Laufzeit Zins-Festschreibung entweder für ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit
  • die KfW Förderung für den Batteriespeicher wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz zugesagt, der die Bonität berücksichtigt
  • die Förderung wird zu 100% ausgezahlt und ist in einer Summe oder Teilbeträgen abrufbar bis 12 Monate nach Kredit-Zusage für den Batteriespeicher
  • Kredittilgung in gleichen vierteljährlichen Raten

Alle weiteren Informationen zur Solarstromspeicher Förderung entnehmen Sie bitte auch dem Datenblatt der KfW-Bank zum Förderprogramm 275 „Erneuerbare Energien Speicher“ sowie unserem Leitfaden für Solarstromspeicher.

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